Viele Kündigungsschutzprozesse werden mit der Zahlung einer Abfindung vergleichsweise beendet. Zur Erinnerung: Das Kündigungsschutzgesetz ist immer dann anwendbar, wenn regelmäßig mehr als 10 (Vollzeit-)Beschäftige in der Praxis tätig sind. Doch auch in Aufhebungsverträgen werden mitunter Abfindungszahlungen vereinbart. Auf Seiten der Arbeitgeber besteht hier erfahrungsgemäß eine große Unsicherheit, wie mit einer Abfindungszahlung rechtlich und steuerrechtlich richtig …
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